2010/13/0139•Verwaltungsgerichtshof 2010/13/0139
2010/13/0139Cour administrative suprême23 avr. 2014
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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