2010/13/0087•Verwaltungsgerichtshof 2010/13/0087
2010/13/0087Cour administrative suprême21 mai 2014
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 610,60 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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