2010/13/0003•Verwaltungsgerichtshof 2010/13/0003
2010/13/0003Cour administrative suprême31 juil. 2013
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 1.326,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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