2010/12/0020•Verwaltungsgerichtshof 2010/12/0020
2010/12/0020Cour administrative suprême16 sept. 2013
Besondere Rechtsgebiete Sachverständiger Aufgaben
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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