2010/11/0120•Verwaltungsgerichtshof 2010/11/0120
2010/11/0120Cour administrative suprême21 nov. 2013
Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare Unrichtigkeiten Befangenheit von Sachverständigen Ablehnung wegen Befangenheit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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