2010/11/0075•Verwaltungsgerichtshof 2010/11/0075
2010/11/0075Cour administrative suprême24 juil. 2013
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Vertrauenswürdigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.