2010/10/0086•Verwaltungsgerichtshof 2010/10/0086
2010/10/0086Cour administrative suprême22 oct. 2013
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Pädagogischen Hochschule Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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