2010/09/0152•Verwaltungsgerichtshof 2010/09/0152
2010/09/0152Cour administrative suprême3 oct. 2013
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Verfahrensbestimmungen Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Beweismittel Zeugenbeweis
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.