2010/07/0240•Verwaltungsgerichtshof 2010/07/0240
2010/07/0240Cour administrative suprême26 sept. 2013
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.