Verwaltungsgerichtshof 2010/07/0045

2010/07/0045Cour administrative suprême24 oct. 2013

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Allgemein Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2010/07/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.2013

Spruch

Insoweit sich die Beschwerde gegen den ersten Spruchpunkt des angefochtenen Bescheides richtet, wird sie als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde, soweit sich diese gegen den zweiten Spruchpunkt des angefochtenen Bescheides richtet, abgelehnt.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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