2010/05/0092•Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0092
2010/05/0092Cour administrative suprême5 mars 2014
Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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