2010/05/0072•Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0072
2010/05/0072Cour administrative suprême6 nov. 2013
Baubewilligung BauRallg6
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der Kostenantrag der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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