2010/03/0168•Verwaltungsgerichtshof 2010/03/0168
2010/03/0168Cour administrative suprême28 nov. 2013
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenersatzbegehren der A1 Telekom Austria AG und der UPC Austria GmbH wird abgewiesen.
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