projets
2009/21/0244•Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0244
2009/21/0244Cour administrative suprême22 oct. 2009
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.