projets
2009/21/0235•Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0235
2009/21/0235Cour administrative suprême20 oct. 2011
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Allgemein "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt I.: Erlassung eines befristeten Aufenthaltsverbotes) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.