2009/18/0405•Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0405
2009/18/0405Cour administrative suprême3 nov. 2010
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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