Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0244

2009/18/0244Cour administrative suprême15 déc. 2011

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Abänderung von Bescheiden sowie Entscheidungen des VwGH

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0244

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2009180244.X00

Spruch

Die Beschwerde wird im Umfang ihres Hauptantrages als unbegründet abgewiesen.

2. den Beschluss gefasst:

Der in der Beschwerde gestellte Eventualantrag, „das verhängte Aufenthaltsverbot entsprechend zu reduzieren“, wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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