Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0135

2009/18/0135Cour administrative suprême25 sept. 2009

Regest

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2009180135.X00

Spruch

Die Beschwerde wird hinsichtlich des erstangefochtenen Bescheides als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 581,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der zweitangefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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