2009/18/0100•Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0100
2009/18/0100Cour administrative suprême3 nov. 2010
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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