2009/17/0148•Verwaltungsgerichtshof 2009/17/0148
2009/17/0148Cour administrative suprême3 sept. 2013
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.