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2008/23/0474•Verwaltungsgerichtshof 2008/23/0474
2008/23/0474Cour administrative suprême15 sept. 2010
Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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