projets
2008/22/0848•Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0848
2008/22/0848Cour administrative suprême10 nov. 2009
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Instanzenzug Maßgebender Zeitpunkt
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.