2008/22/0757•Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0757
2008/22/0757Cour administrative suprême9 sept. 2010
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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