2008/22/0624•Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0624
2008/22/0624Cour administrative suprême18 juin 2009
Begründung Begründungsmangel Beweismittel Zeugenbeweis
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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