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2008/22/0136•Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0136
2008/22/0136Cour administrative suprême18 juin 2009
Besondere Rechtsgebiete Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 908, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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