2008/21/0595•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0595
2008/21/0595Cour administrative suprême27 janv. 2011
Besondere Rechtsgebiete
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 3.319,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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