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2008/21/0455•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0455
2008/21/0455Cour administrative suprême18 sept. 2008
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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