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2008/19/0002•Verwaltungsgerichtshof 2008/19/0002
2008/19/0002Cour administrative suprême4 mars 2008
Spruchpunkt III. des angefochtenen Bescheides (Ausweisung des Beschwerdeführers) wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
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