2008/18/0648•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0648
2008/18/0648Cour administrative suprême25 nov. 2010
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.108, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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