2008/18/0623•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0623
2008/18/0623Cour administrative suprême2 déc. 2008
Besondere Rechtsgebiete Instanzenzug sachliche Zuständigkeit Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.211,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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