projets
2008/18/0245•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0245
2008/18/0245Cour administrative suprême22 sept. 2011
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.