projets
2008/18/0002•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0002
2008/18/0002Cour administrative suprême22 févr. 2011
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.