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2007/21/0246•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0246
2007/21/0246Cour administrative suprême28 mai 2008
Besondere Rechtsgebiete Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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