projets
2007/21/0034•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0034
2007/21/0034Cour administrative suprême28 juin 2007
Begründung Begründungsmangel
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seiner Anfechtung (Versagung eines Durchsetzungsaufschubes) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.