2007/18/0915•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0915
2007/18/0915Cour administrative suprême29 juin 2010
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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