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2007/18/0897•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0897
2007/18/0897Cour administrative suprême16 juin 2011
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Instanzenzug sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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