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2007/18/0841•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0841
2007/18/0841Cour administrative suprême22 mars 2011
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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