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2007/18/0791•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0791
2007/18/0791Cour administrative suprême16 juin 2011
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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