2007/18/0659•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0659
2007/18/0659Cour administrative suprême11 mai 2009
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund jeweils Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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