2007/18/0639•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0639
2007/18/0639Cour administrative suprême2 sept. 2008
Beweismittel Urkunden Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 381,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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