2007/18/0591•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0591
2007/18/0591Cour administrative suprême20 janv. 2009
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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