2007/18/0551•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0551
2007/18/0551Cour administrative suprême24 sept. 2009
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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