2007/18/0549•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0549
2007/18/0549Cour administrative suprême23 mars 2010
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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