2007/18/0515•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0515
2007/18/0515Cour administrative suprême2 oct. 2008
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 381,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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