2007/18/0504•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0504
2007/18/0504Cour administrative suprême2 oct. 2008
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 51,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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