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2007/18/0457•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0457
2007/18/0457Cour administrative suprême12 avr. 2011
Begründung von Ermessensentscheidungen Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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