2007/18/0450•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0450
2007/18/0450Cour administrative suprême3 juil. 2008
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 51,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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