2007/18/0421•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0421
2007/18/0421Cour administrative suprême2 sept. 2008
Ermessen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 51,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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