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2007/18/0410•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0410
2007/18/0410Cour administrative suprême16 juin 2011
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde
Der angefochtene Bescheid wird, soweit gegen den Beschwerdeführer ein Aufenthaltsverbot erlassen wird, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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