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2007/18/0378•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0378
2007/18/0378Cour administrative suprême2 déc. 2008
Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Instanzenzug sachliche Zuständigkeit sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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